CAS Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Lernen Sie, wie Sie konkrete arbeitsrechtliche sowie sozialversicherungsrechtliche Fragen in der Praxis effektiv und juristisch fundiert lösen können.

Im CAS Arbeits- und Sozialversicherungsrecht eignen Sie sich praxisorientiertes und fundiertes Fachwissen im Arbeits- sowie Sozialversicherungsrecht an. Sie machen sich mit den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen vertraut und lernen mittels der juristischen Methodik selbständig auch komplexe rechtliche Fragestellungen zu lösen. Abgerundet wird das CAS mit aktuellen, rechtlichen Themen im Bereich Arbeit 4.0 (Konzept «New Work»).

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Eckdaten

Akadem. Titel: Certificate of Advances Studies in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Start: Februar

Dauer: 1 Semester

Studienorte: Zürich, Bern, online

Studienmodell: Blended Learning

ECTS: 10

Anmeldeschluss: 15. Dezember (spätere Anmeldungen nach Verfügbarkeit)

Kosten: CHF 5'700.–

Studium

Das CAS besteht aus zwei Modulen (Modul «Arbeitsrecht» und Modul «Arbeits- und Sozialversicherungsrecht»). Jedes Modul umfasst einen Workload von 150 Stunden (5 ECTS-Punkte pro Modul).

Modul 1: Arbeitsrecht

  • Überblick und besondere Arbeitsformen (gesetzliche Grundlagen, Aushilfs- und Gelegenheitsarbeit, Teilzeitarbeit, Arbeit auf Abruf, Jobsharing, Stundenlohn)
  • Der Einzelarbeitsvertrag: Zustandekommen und Abschluss (Bewerbungsverfahren, Abschluss, Probezeit, Aufbau und mögliche Mängel, Lehrvertrag usw.)
  • Rechte und Pflichten I (Arbeitspflicht, Homeoffice, Weisungsgebundenheit, Sorgfalts- und Treuepflicht, Gleichstellungsgesetz, Datenschutz und Schwarzarbeit)
  • Rechte und Pflichten II (Lohnzahlungspflicht, Lohnformen, Lohnbestandteile, Zuschläge)
  • Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Beendigungsgründe, Änderung, Kündigung, Folgen der Beendigung, Arbeitszeugnisse, Konkurrenzverbot)

Modul 2: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

  • Kollektives Arbeitsrecht (Begriff, Inhalt, Parteien und Wirkungen eines GAV)
  • Öffentlich-rechtlicher Arbeitnehmerschutz/Flexible Arbeitsverhältnisse (inkl. Arbeitsgesetz und dazugehörige Verordnungen, Sondervorschriften für Frauen und Jugendliche)
  • Grundlagen der Sozialversicherungen I (Dreisäulenprinzip, AHV, UVG, IV, BVG, ALV)
  • Grundlagen der Sozialversicherungen II (KTG, EOG, FamZ, EL, Pensionierungsformen)
  • Arbeitsverhältnisse mit Auslandbezug/Ausländische Arbeitnehmer (anwendbares Recht und Zuständigkeiten, Arbeitsbewilligungen, Personenfreizügigkeit usw.)

Als einzige Fachhochschule der Schweiz bietet die FFHS alle Studiengänge im Blended Learning-Modell an. Diese innovative Ausbildungsform kombiniert die Vorteile des E-Learning mit jenen des traditionellen Unterrichts – für grösste zeitliche Flexibilität.

Das Studium an der FFHS besteht aus:

  • 80% Selbststudium unterstützt durch unsere Online-Lernplattform
  • 20% Face-to-Face-Unterricht hybrid (vor Ort oder online)

Mehr zum Studienmodell

Hybrides Modell

Das CAS Employment Law and Data Protection bietet neu auch die Möglichkeit, den Präsenzunterricht online zu besuchen. Im hybriden Modell schalten Sie sich online zur Vor-Ort-Präsenz dazu und interagieren mit Ihren Kommilitonen sowie Dozierenden vor Ort. Das hybride Modell erlaubt es Ihnen auch, wahlweise vor Ort oder online teilzunehmen. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Organisatorisches

Das CAS Arbeits- und Sozialversicherungsrecht findet im Rahmen des Weiterbildungsmasters MAS Business Law statt. Das CAS steht Teilnehmenden auch losgelöst vom MAS offen.

  • Start: Mitte Februar (Frühlingssemester)
  • Dauer: 1 Semester
  • Anmeldeschluss: 15. Dezember
  • Studienorte: Zürich, Bern, online
  • Berufliches Umfeld: 80%-90% Berufstätigkeit empfohlen
  • Termine: Aktueller Stundenplan

CHF 5'500.– (inkl. Online-Betreuung, Lernplattform, Zugang zur digitalen Bibliothek und ordentliche Prüfungsgebühren). Hinzu kommt eine Einschreibegebühr von CHF 200.–.

Folgende Personen werden zu den CAS zugelassen, sofern sie über mehrjährige qualifizierte Berufspraxis verfügen:

  • Absolventen von Hochschulen (Universität, ETH, FH, PH)
  • Absolventen einer höheren Fachschule
  • Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises oder eines eidgenössischen Diploms

Über die Zulassung von Personen, die die genannten Anforderungen zum MAS bzw. zu einem CAS nicht erfüllen, jedoch über mehrjährige, relevante Berufserfahrung verfügen, entscheidet die Fernfachhochschule Schweiz "sur dossier".

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