12.12.2017

Zulassung für MAS neu geregelt

Die Departemente Wirtschaft & Technik sowie Gesundheit haben die Zulassungsbedingungen für die Weiterbildungen auf Stufe MAS (Master of Advanced Studies) neu geregelt. Dies betrifft ausschliesslich die sogenannten «Sur dossier»-Fälle, d.h. Absolventen einer Höheren Fachschule sowie Inhaber eines eidgenössischen Diploms oder einer höheren Fachprüfung.

«Insbesondere die Masterarbeit als Abschluss des Studiums erfordert ein Vorgehen streng nach wissenschaftlichen Methoden. Das entsprechende Wissen bringen nicht alle Studierenden im selben Masse mit», erklärt Désirée Guntern Kreuzer, Departementsleiterin und Direktorin Lehre an der FFHS. Deshalb bietet die FFHS ein Certificate of Advanced Studies (CAS) Research an, das die notwendigen Kenntnisse der empirischen Sozialforschung vermittelt. Der Besuch dieses CAS ist neu Voraussetzung für die «Sur dossier»-Zulassung und dauert ein Semester. Die Regelung gilt für folgende Studiengänge:

Absolventen einer Universität oder Fachhochschule werden wie bisher direkt zu einem MAS/EMBA zugelassen.