Mobilität – Studieren im Ausland

Die FFHS fördert den Austausch im Studium und die Mobilität über die regionalen Grenzen hinaus. Die Studierenden haben die Möglichkeit sowohl im europäischen als auch im internationalen Ausland ihre Studien weiterzuführen und Erfahrungen zu sammeln.

Die Möglichkeiten sind vielfältig: Erfahrungen ausserhalb der eigenen Hochschule zu sammeln, sei es für Studium, Praxis oder ein Nachdiplompraktikum, ist eine bereichernde Chance, die man nicht verpassen sollte.

Mobilität- Studieren im Ausland

Dank dem Swiss-European Mobility Programme (SEMP) ist es den Studierenden der FFHS möglich, mit den Partnerhochschulen der SUPSI den Austausch und die Mobilität aus der und in die Schweiz zu realisieren.

Studium

Das SEMP-Programm ermöglicht es Studierenden, minimal 3 Monate bis maximal 12 Monate Mobilität pro Studium durchzuführen, einschliesslich Postgraduiertenpraktika bis zu einem Jahr direkt nach dem Abschluss. Die Mobilität wird wie folgt gefördert:

  • Mini-Flatrate für 2-3 Monate Aufenthalt: CHF 1330.–/Europa bzw. CHF 1750.–/International
  • Flatrate für einen 7-monatigen Aufenthalt: CHF 1900.–/Europa bzw. CHF 2500.–/International
  • Flatrate für ein gesamtes Jahr: CHF 3800.–/Europa bzw. CHF 5000.–/International

Es können Aufenthalte nur bei europäischen Hochschulen realisiert werden, mit welchen ein Kooperationsvertrag zur Studierendenmobilität abgeschlossen wird. Die FFHS arbeitet dabei eng mit der SUPSI zusammen und bietet das dafür bestehende Hochschulnetzwerk an.

Wenn für Mobilitäten innerhalb Europas die An- und Rückreise zu mind. 50 Prozent mit Hilfe von umweltfreundlichen Reisemethoden (bspw. Bahnreise) erfolgt, wird ein Bonus von CHF 100.– ausbezahlt.

Praktika/Traineeship

Im Rahmen von SEMP werden auch Praktika im europäischen Ausland gefördert. Die Realisierung eines solchen geförderten Aufenthalts entspricht der unten beschriebenen Vorgehensweise.

Zu beachten ist, dass ein Mindestaufenthalt von 2 Monaten erforderlich ist. Die Mobilität wird mit CHF 440.-  pro Monat gefördert. Die Studierenden sind für die Suche nach einem Praxispartner im europäischen Ausland selbst verantwortlich, diese muss aber in enger Zusammenarbeit mit der Studiengangsleitung erfolgen, um sicherzustellen, dass die praktische Tätigkeit den für den Studiengang erforderlichen Kriterien entspricht. Dies gilt für curriculare (BSc Ernährung und Diätetik) als auch non-curriculare Praktika. Für non-curriculare Praktika können keine ECTS angerechnet werden.

Eine praktikumsorientierte Mobilität kann auch nach dem Studienabschluss erfolgen, wenn der Praktikumsplatz noch vor der Verteidigung der Thesis gefunden wurde.

IAESTE Praktika

Studierende technischer Fachrichtungen haben auch die Möglichkeit über das IAESTE-Programm praktische Erfahrungen zu sammeln. Allerdings ist die Teilnahme begrenzt auf Studierende unter 30 Jahren. Für mehr Informationen über das Programm und mögliche Praktikumsstellen wenden Sie sich an IAESTE oder die Verantwortliche für Mobilität an der FFHS.

 

Die SUPSI begrüsst Studierende aus den anderssprachigen Regionen der Schweiz und dem Ausland. Darüber hinaus bieten einige Institute der FFHS die Möglichkeit an, ein Praktikum zu absolvieren.
Da das Studium an der FFHS im Blended-Learning-Format erfolgt, ist eine vorhergehende Beratung notwendig. Bitte wenden Sie sich dafür an die Verantwortliche für Mobilität.

Jede Mobilität muss von der Herkunftsuniversität vereinbart und gebilligt werden und jede Mobilität bedarf einer Vereinbarung zwischen den beiden Institutionen.

Als Teilschule der SUPSI wird die Incoming Mobility für Studierende über die Mutterschule organisiert. Wie dabei formal vorzugehen ist, welche Dokumente benötigt werden und welche Deadlines gelten, ist auf der Website der SUPSI beschrieben.

Ein Studium an einer anderen Universität in einem anderen Land ist ein Projekt, für welches die Studierenden die Verantwortung tragen und das sorgfältig geplant werden sollte.

1. Erstellung des Dossiers

Die interessierten Studierenden sind in erster Linie für die Planung und Organisation ihres Mobilitätsprojekts selbst verantwortlich. Dazu gehören auch die Informationsbeschaffung über die möglichen Partnerhochschulen und die angebotenen Module, Kurse und Möglichkeiten.

 

Zu den ersten Schritten gehört sicherlich, sich via Mobility Online über die Partnerhochschulen der SUPSI zu informieren. Ein Gespräch mit der Verantwortlichen für Mobility an der FFHS schafft Klarheit über die Möglichkeiten, Finanzierung, Bedingungen und Zeitpläne.

Da der SUPSI und der FFHS nur ein begrenzter Fonds zur Verfügung steht, erfordert die Teilnahme an einer Mobilität eine Kandidatur.

Für die Kandidatur wird ein persönliches Mobilitätsdossier auf Mobility Online erstellt über welches die gesamte Administration bis zur Rückkehr erfolgen wird. Um ein solches digitales Dossier erstellen zu können, ist die Kontaktaufnahme mit der Verantwortlichen für Mobilität (E-Mail) zwingend.

Die Bewerbung umfasst neben der Nennung der gewünschten Partnerhochschulen den Upload des CVs und eines Motivationsschreibens. In der Folge wird die Bewerbung evaluiert.

Das Zeitfenster für Bewerbungen für einen Aufenthalt während des akademischen Jahres 2024-25 (HS24 und FS 25) öffnet am 15. Mai 2024 endet am 15. Juni 2024.

2. Evaluation des Dossiers und Bewerbung an Partnerhochschule

Jedes Dossier für einen Mobilitätsaufenthalt wird mit der jeweiligen Studiengangsleitung evaluiert. Bei Akzeptanz werden die ausgewählten Partnerhochschulen kontaktiert (Nomination). Erfolgt auch hier eine provisorische Zusage, erhalten die Studierenden die Aufforderung und die Detailinformationen, um an der Partnerhochschule das Bewerbungsdossier zu platzieren (mindestens CV und Notenspiegel).

Circa 4 Wochen später erfahren die Studierenden definitiv, ob die Mobilität wie gewünscht durchgeführt werden kann.

3. Vorbereitungen

Mit der Zusage der Partnerhochschule können die Studierenden mit der praktischen Organisation des Auslandsaufenthaltes beginnen (Wohnung, Visa, Versicherung etc.). Ein besonderes Augenmerk muss auf das sogenannte Learning Agreement gelegt werden, das zwischen FFHS/SUPSI, Partnerhochschule und Studierende abgeschlossen werden muss. Darin wird definiert, welche Module belegt und mit Prüfungen abgeschlossen werden müssen, um in der Folge an der FFHS angerechnet zu werden.

4. Vor der Abreise

Ungefähr einen Monat vor der Abreise unterzeichnen das International Office und die Studierenden die Fördervereinbarung, die die finanzielle Unterstützung der Studierenden während der Mobilität zusichert. Dabei werden 90 Prozent des Betrags zu Beginn des Aufenthalts ausbezahlt und die verbleibenden 10 Prozent am Ende. Informationen zu den Fördermöglichkeiten für aussereuropäische Mobilitäten erteilt die Verantwortliche für Mobilität an der FFHS.

Es ist zu beachten, dass ein zusätzlicher Zuschuss von CHF 100.- gewährt wird, wenn eine nachhaltige Reiseoption gewählt wird (bspw. Zug).

5. Während dem Auslandsaufenthalt

Bei Ankunft in der Destination und Partnerhochschule erhalten die Studierenden ein Certificate of Arrival, das im Online-Dossier hochgeladen werden muss. Eine Anpassung am Learning Agreement kann nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Semester erfolgen und muss mit der Studiengangsleitung und der Verantwortlichen für Mobilitäten besprochen und vereinbart werden.

Am Ende des Aufenthalts sind die Studierenden aufgefordert, das Certificate of Attendance der Partnerhochschule unterzeichnen zu lassen und einen Final Report abzugeben.

6. Rückkehr

Nach Abschluss der Prüfungen stellt die Partnerhochschule ein Transcript of Records aus, das die erreichten Noten aufzeigt und wichtig für die Anerkennung der im Ausland geleisteten ECTS ist. Nach der Rückkehr wird ein Gespräch mit der Mobilitätsverantwortlichen durchgeführt.

Kann nebenbei gearbeitet werden?

Die meisten Studierenden an der FFHS sind berufstätig. Ein Auslandssemester muss selbstverständlich mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Entweder kann die Mobilität während eines Sabbaticals durchgeführt oder der Job kann remote weiterverfolgt werden. Für den Fall, dass remote weitergearbeitet wird, sollte geprüft werden, ob eine Arbeitserlaubnis in den entsprechenden Ländern berücksichtigt werden muss und die Versicherung dafür gewährleistet ist. Selbstverständlich sollten dabei weder Studium noch Auslandserfahrung  beeinträchtigt werden.

Was wird wie finanziert?

Auslandsemester/Studium: Die Mobilität wird wie folgt gefördert:

  • Mini-Flatrate für 2-3 Monate Aufenthalt: CHF 1330.–/Europa bzw. CHF 1750.–/International
  • Flatrate für einen 7-monatigen Aufenthalt: CHF 1900.–/Europa bzw. CHF 2500.–/International
  • Flatrate für ein gesamtes Jahr: CHF 3800.–/Europa bzw. CHF 5000.–/International

Was passiert mit meinem Studienplatz an der FFHS während meines Auslandsaufenthaltes?

Die Studierenden bleiben an der FFHS immatrikuliert und müssen während des Auslandsaufenthaltes die Studiengebühren für diejenigen Module weiter bezahlen, die an der FFHS angerechnet werden. Im Gegenzug werden den Studierenden die Studiengebühren an der Partnerhochschule erlassen.