Bernd Leinfelder 06/25/2020

Die Revision des Datenschutzgesetzes – was ist neu?

Die eidgenössischen Räte haben in der eben zu Ende gegangenen Frühjahrssession ein weiteres Mal über die Vorlage zur Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) beraten. Wie ist der Stand der Beratungen und was kommt auf Schweizer Bürger und Firmen zu, wenn die Revision angenommen wird?

Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) stammt in der aktuellen Version aus dem Jahr 1993. Insbesondere die Verabschiedung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in 2018 bringt die Schweiz in Zugzwang, da die Gleichwertigkeit des aktuellen Schweizer Gesetzes mit der entsprechenden EU-Regulierung nicht gegeben ist und für Schweizer Firmen, die im europäischen Ausland tätig sind, die Nicht-Anerkennung zu einem grossen Problem werden kann.

Die Ziele der Revision liegen dabei in der Anpassung an die technologischen Entwicklungen, in der Sicherstellung eines mindestens gleich hohen Schutzniveaus, wie es das aktuelle DSG bietet, und in der Kompatibilität mit den EU-Vorgaben. Ein «Swiss Finish» ist explizit nicht geplant.