Dr. iur. Thomas Nagel, Klaus Wiesehöfer 03/08/2022

Identifizierungspflichten von Banken bei Geschäftsbeziehungen mit Sitzgesellschaften

Neben einer Vielzahl von legitimen Zwecken können Sitzgesellschaften auch zur Verschleierung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten an Vermögenswerten verwendet werden. Um Geldwäscherei zu verhindern, treffen Banken und andere Finanzintermediäre unter dem Geldwäschereigesetz diverse Pflichten. Im Beitrag analysieren die Autoren die Pflichten, welche Banken bei Geschäftsbeziehungen mit Sitzgesellschaften einhalten müssen.