Dr. Andreas Svoboda und Elias Wittlin 04/06/2023

Was ändert sich durch die AHV-Reform?

Die AHV-Reform wurde Ende September 2022 nach mehreren gescheiterten Anläufen mit einer knappen Mehrheit von Volk und Ständen angenommen. Die Änderungen in der AHV werden voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen in der ersten und zweiten Säule des schweizerischen Vorsorgesystems.

Mit der AHV-Reform wird das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht und so dem Referenzalter der Männer angeglichen. Frauen der Jahrgänge 1961 bis und mit 1969 werden als Übergangsgeneration einen finanziellen Ausgleich erhalten – sofern sie die Altersrente nicht vorbeziehen. Die lebenslangen AHV-Rentenzuschläge für diese Frauen sind entsprechend dem durchschnittlichen Jahreseinkommen abgestuft:

  • Für durchschnittliche Einkommen bis und mit CHF 58 800 beträgt der Grundzuschlag CHF 160/Monat
  • Für durchschnittliche Einkommen von CHF 58 801 bis und mit 73 500 beträgt der Grundzuschlag CHF 100/Monat
  • Für durchschnittliche Einkommen ab CHF 73 501 beträgt der Grundzuschlag CHF 50/Monat