Institutionelle Akkreditierung
Bis Ende 2022 wird sich die FFHS als affiliierte Schule der SUPSI dem vom Neuen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) vorgesehenen Prozess der institutionellen Akkreditierung stellen. Ziel der Akkreditierung ist es, die Qualität der Hochschule hinsichtlich der Ausübung ihrer Aktivitäten zu bestätigen und zu gewährleisten.
Das Qualitätssicherungssystem wird auf der Grundlage von Qualitätsstandards für folgende Bereiche überprüft:
- Strategie
- Leistungsaufträge: Lehre, Forschung und Dienstleistungen
- Governance und Verwaltung
- Ressourcen und Interessensträger.
Das Akkreditierungsverfahren ist in fünf Phasen unterteilt:
1. In dieser Phase führt die SUPSI eine Selbstbeurteilung durch und fasst die Ergebnisse in einem schriftlichen Bericht zusammen. Es handelt sich um einen partizipativen Prozess, der mit unterschiedlichem Engagement den Beitrag von Mitarbeitenden, Studierenden, Alumni und Mitgliedern von beratenden Ausschüssen (auch der FFHS) integriert und der es ermöglicht, Stärken und Schwächen zu identifizieren, um einen Aktionsplan zu erstellen.
2. In dieser Phase statten Vertreter der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) und eine externe Expertenkommission, (Vertreter mit nationaler und internationaler Erfahrung im Hochschulbereich), der SUPSI einen Besuch ab. Die Kommission trifft sich mit den Leitungsgremien der SUPSI und befragt verschiedene repräsentative Gruppen (Dozierende, Forschende, Studierende, Alumni, technisches und administratives Personal - auch der FFHS) zum Thema Qualitätssicherungssystem. Als Resultat entsteht der Gutachterbericht.
3. Die dritte Phase widmet sich dem Akkreditierungsantrag. Die AAQ bereitet auf Basis der Selbstbeurteilung und des Gutachterberichtes einen Akkreditierungsantrag vor. Die SUPSI kann eine Stellungnahme abgeben bevor der endgültige Antrag an den Schweizerischen Akkreditierungsrat übergeben wird.
4. In der vierten Phase fällt der Akkreditierungsrat seinen Entscheid, basierend auf dem Antrag, der Selbstbeurteilung, dem Gutachterbericht und der Stellungnahme der Hochschule.
Die Akkreditierung kann ohne Auflagen oder mit Auflagen ausgesprochen oder ganz abgelehnt werden.
5. Das Verfahren endet, indem die SUPSI über den Entscheid informiert und eine Liste der akkreditierten Hochschulen publiziert wird.
Die SUPSI beabsichtigt die institutionelle Akkreditierung bis im Frühjahr 2021 zu erhalten.
Die Angaben der AAQ werden von der SUPSI verwendet, um Massnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Qualitätssicherungssystems zu identifizieren.