Dr. Ute Laun, Flora Farago, Prof. Dr. Daniel Zöbeli 25.03.2022

Offenlegung von Transaktionen mit nahestehenden Personen in FER-21-Abschlüssen

Um Interessenkonflikte im Non-Profit-Bereich zu vermeiden, fordern die Schweizer Rechnungslegungsstandards, dass Transaktionen mit nahestehenden Personen offengelegt werden. In einem Beitrag, der kürzlich im Jahrbuch Finanz- und Rechnungswesen erschienen ist, untersucht das Autorenteam die praktische Umsetzung dieser Bestimmungen.

In gemeinnützigen Institutionen wie beispielsweise Hilfswerken und Förderstiftungen wird sehr viel ehrenamtliche Arbeit geleistet, die kaum oder gar nicht finanziell entschädigt wird. Insbesondere bei strategischen Leitungsorganen im Non-Profit-Bereich ist das Freiwilligkeitsprinzip umstritten. (1) Im Gegensatz etwa zu Verwaltungsräten von Aktiengesellschaften beziehen Stiftungsräte und Vereinsvorstände gemeinnütziger Institutionen, wenn überhaupt, dann in der Regel nur ein bescheidenes Gehalt. (2) Zudem werden sie im Gegensatz zum For-Profit-Bereich nicht von einer jährlichen Déchargé der Anteilseigner von ihrer Verantwortung entlastet.

Dennoch arbeiten aus Sicht der Motivationspsychologie auch Ehrenamtliche und Freiwillige nicht selbstlos.(3) Vielmehr halten sie ihre Kosten-Nutzen-Balance durch die Gewichtung anderer Aspekte im Gleichgewicht. Die Übernahme von Verantwortung und Macht, die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die soziale Interaktion oder das Prestige, das mit solchen Positionen verbunden ist, sind zentrale Motivationsfaktoren. Darüber hinaus gibt es noch die verdeckten Vorteilzuwendungen. Sei es beispielsweise, dass Vereinsvorstände kostenlose Leistungen der Institution beziehen oder dass sie sich für mannigfaltige Zusatzaufträge wie Rechtsberatung, Bauplanungen oder Buchhaltungsarbeiten zum ordentlichen Markttarif entschädigen lassen. Grundsätzlich sind alle vertraglichen Beziehungen heikel, die nicht zu marktüblichen Bedingungen geschlossen werden.

In ihrer empirischen Untersuchung geben die Autorinnen und der Autor einen Überblick über die Rechnungslegungspraxis von Non-Profit-Organisationen in der Schweiz. Die Ergebnisse zeigen, dass mehr als die Hälfte der Zewo-zertifizierten NPO im Jahr 2019 den Anforderungen von FER 21 bzw. FER 15 (Swiss GAAP FER 21 Rechnungslegung für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen) nicht nachkamen. Hier finden Sie den gesamten Artikel als Download.

(Erstveröffentlichung: https://www.weka.ch/finanzen-controlling/rechnungswesen/jahrbuch-finanz-und-rechnungswesen-2022.html)

 

Verzeichnis

(1) Vgl. Müller/Zöbeli, S. 4 f.
(2) Vgl. z.B. Gmür/Wagenhöfer, S. 14 ff.
(3) Vgl. z.B. Gmür, S. 30 ff.
(4) Vgl. dazu z.B. Kühnberger, S. 79 ff.
(5) Vgl. Lieder/Wernert, S. 2441 ff.
(6) Vgl. z.B. Jacquemet, S. 150 ff.; Müller/Zöbeli oder Zöbeli/Neubert.

Die Autorinnen

Flora Farago

BSc Betriebsökonomie und eidg. dipl. Kauffrau ist Absolventin des Bachelorstudiengangs Betriebsökonomie mit Vertiefung Accounting, Controlling & Taxation an der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS). Beruflich ist sie als Junior-Mandatsleiterin bei der Lei Treuhand GmbH in Zürich tätig.