Melanie Biaggi 11.08.2026

FFHS erstellt Finanzierungslandkarte im Bereich Behinderung

In der Schweiz wird die Finanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderung kantonal geregelt. Im Auftrag von INSOS entwickelte das Institut für Management und Innovation (IMI) der FFHS eine Finanzierungslandkarte. Diese gewährt einen nationalen Überblick und ermöglicht so ein besseres Verständnis der regionalen, kantonalen und nationalen Herausforderungen.

Die Finanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen ist strukturell komplex geworden. Diese Komplexität ist nicht neu, nimmt heute jedoch unter dem Einfluss der kantonalen Vielfalt, der laufenden Reformen und der steigenden Erwartungen an Partizipation und Governance weiter zu. Im Auftrag von INSOS, dem Branchenverband der Dienstleister für Menschen mit Behinderung, entwickelten Prof. Dr. Daniela Mühlenberg-Schmitz und Clementina Arundine vom IMI eine Landkarte, die in erster Linie Transparenz und Klarheit über die Finanzierungssysteme in der Schweiz schafft. 

Komplexe Systeme sichtbar gemacht

Auf der interaktiven Schweizer Landkarte kann jeder Kanton angeklickt werden. Dort sind die öffentlich und online zugänglichen Dokumente der einzelnen Kantone zu zehn Themenbereichen abrufbar, unter anderem etwa zum Finanzierungssystem, zum Umgang mit Überschüssen aus der Leistungserbringung oder auch zu den Löhnen für Menschen mit Behinderung. «Die Landkarte macht sichtbar, wie komplex und unterschiedlich die Finanzierungssysteme in der Schweiz ausgestaltet sind. Für Einrichtungen, die mit mehreren Kantonen zu tun haben oder diejenigen, die die aktuellen Entwicklungen ‹im System› beobachten möchten, kann diese Übersicht eine nützliche Orientierung bieten», sagt Clementina Arundine.

Für Philippe de Riedmatten vom Branchenverband INSOS stellt die Landkarte vor allem eine gute Grundlage für das bessere Verständnis der regionalen, kantonalen und nationalen Herausforderungen dar. «Das sorgt für informierte Partizipation, faktenbasierte Interessenvertretung und eine verbesserte Verhandlungsmacht.» 

Entwicklung hin zur Subjektfinanzierung

Die Zuständigkeiten für die Finanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderung liegen heute klar bei den Kantonen, was eine nationale Vereinheitlichung politisch und strukturell anspruchsvoll machen würde. «Was man aktuell beobachten kann, ist eher eine Entwicklung hin zur Subjektfinanzierung, also einer Finanzierung, die stärker an der Person und ihrem individuellen Unterstützungsbedarf ausgerichtet ist», erklärt Arundine. Diese Entwicklung stehe auch im Zusammenhang mit den Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention, welche mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung fordert. «Ein grosser Fortschritt wäre aus unserer Sicht, wenn es gelingen würde, die Finanzierungslogiken zwischen dem Gesundheitsbereich (KVG) und dem Bereich Behinderung der Kantone besser aufeinander abzustimmen – also welches Finanzierungssystem welche Leistungen übernehmen soll», führt Arundine aus.

Die Finanzierungslandkarte wird auf der INSOS-Homepage aufgeschaltet. Dort können sich dann alle Mitglieder des Branchenverbandes einen Überblick verschaffen.