28.10.2026

Wie die FFHS digitale Barrierefreiheit schaffen will

Digitale Barrierefreiheit, bekannt als E-Accessibility, ist ein zentrales Thema in der Gestaltung von Lernplattformen, digitalen Dokumenten und webbasierten Anwendungen. Wie die FFHS ihre Mitarbeitenden und Dozierenden für das Thema sensibilisiert und schult, erklärt E-Learning-Expertin Samira Lötscher.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote wie Websites, Onlinedokumente oder Videos von möglichst allen Menschen, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen, genutzt werden können. Wichtige Merkmale digitaler Barrierefreiheit sind unter anderem ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, Lerninhalte mit klarer Sprache und übersichtlicher Struktur oder auch Kompatibilität mit Hilfsmitteln wie Screenreadern.

Samira Lötscher, warum sollte E-Accessibility heute kein «Nice-to-have», sondern die Norm sein?
Weil E-Accessibility Chancengleichheit bedeutet. Sie stellt sicher, dass alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Angeboten haben. Gerade in der digitalen Bildung ist Barrierefreiheit nicht nur eine technische Frage, sondern auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und Inklusion. 

Wie wollen Sie Mitarbeitende und Dozierende der FFHS für das Thema sensibilisieren und schulen? 
Wir finalisieren aktuell einen Moodlekurs, bei dem die Teilnehmenden lernen, was E-Accessibility bedeutet, warum sie wichtig ist und wer davon profitiert. Sie erfahren, wie sie aktiv selbst zur barrierefreien Gestaltung der Inhalte beitragen können. Der Kurs fokussiert sich auf den Schweizer Kontext, die internationale Rechtslage sowie auf praktische Anwendungen unserer Lernplattform Moodle. Wir beachten dabei Beeinträchtigungen allgemein und schauen einige davon, wie beispielsweise die Sehbeeinträchtigung, gezielter an, da man hier an viel mehr denken muss. 

Auf welche Hindernisse stossen sehbeeinträchtigte Studierende? 
Da gibt es einige. Wir arbeiten auf unserer Lernplattform mit vielen Bildern. Haben diese keinen Alternativtext, der beschreibt, was auf dem Bild zu sehen ist, wird das Bild von Screenreadern ohne Inhaltsangabe übersprungen. Der Screenreader ist eine Software, die blinden oder sehbehinderten Menschen digitale Inhalte über Sprache zugänglich macht. Darum ist ein Alternativtext nötig. Gehört das Bild nicht zwingend zum Inhalt, kann man es als «dekorativ» klassifizieren, und der Screenreader überspringt es.

Worauf muss bei anderen Dokumenten geachtet werden? 
Für die anderen Dokumente wie Word oder PDF haben wir eine Reihe von Richtlinien erarbeitet, an die man sich halten muss, um den barrierefreien Zugang mittels Screenreader zu gewährleisten. Bei einem Word-Dokument etwa muss mit Überschriften und einer vorgeschriebenen Schriftgrösse gearbeitet werden. Farben sollte man sparsam einsetzen.  

Wie fördert die FFHS ansonsten die Chancengleichheit im Studium? 
Wir gewähren nicht nur den barrierefreien Zugang zu Gebäuden, sondern auch zu Lehrmitteln, Studien- und Prüfungsunterlagen und digitalen Plattformen. Wir analysieren diese Zugänge laufend, entwickeln sie weiter und passen sie, wenn nötig, an. Studierende mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen können einen Nachteilsausgleich beantragen. Die Studierenden nutzen zudem Hilfsmittel, welche sich nach ihren individuellen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen richten. Zudem gewähren wir Zeitzuschläge bei Prüfungen. Studierende können auch das Modell flex+ wählen. Sie können damit selbst definieren, wie viele Module sie pro Semester belegen möchten, und steuern ihr Lerntempo dadurch selbst.

Weitere Informationen