Einsicht Prüfungsakte

Die Studierenden haben das Recht, Einsicht in Leistungsnachweise (mündliche Prüfungen etc.) der aktuellen Prüfungssession zu nehmen. Dieses Formular gilt nicht für die Einsicht von schriftlichen Modul- und Nachprüfungsleistungen, da diese Einsicht gemäss Artikel 6 des Prüfungsreglements automatisch gewährt wird. Das Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und abzusenden.