02.06.2020

Erste Phase der institutionellen Akkreditierung abgeschlossen

Die FFHS hat zusammen mit der SUPSI (Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana) den offiziellen Prozess der institutionellen Akkreditierung eingeleitet. Ziel der Akkreditierung ist es, die Qualität der Fernfachhochschule hinsichtlich der Ausübung der Aktivitäten der FFHS zu bestätigen und zu gewährleisten.

In den letzten zwei Jahren wurde das Qualitätsmanagement der FFHS in Anlehnung an die SUPSI neu aufgestellt. Es wurde ein Qualitätssicherungssystem (QSS) aufgebaut und konsolidiert, das die Überwachung und Sicherstellung der Qualität in allen Bereichen der FFHS erlaubt.

Aktueller Stand der Akkreditierung

Das eigentliche Akkreditierungsverfahren ist in 5 Phasen unterteilt.

Phase 1: Selbstbeurteilung
In den letzten Monaten konnte die FFHS zwei grosse Meilensteine abschliessen:

  1. Die für den Prozess notwendige Selbstbeurteilung SUPSI/FFHSwurde finalisiert und an die Experten verschickt.
  2. Das Qualitätshandbuch FFHS mit 22 Kernprozessen zur Qualität wurde finalisiert, publiziert und an die Experten verschickt.

Phase 2: Besuch Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung
Im Moment befindet sich die FFHS noch immer in der Vorbereitungsphase für den Besuch der AAQ (Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung) und der Experten, der in Manno/Lugano stattfinden wird.

Aufgrund der aktuellen Lage wurde dieser Besuch neu auf den 12., 13. und 14. Oktober 2020 verschoben.

Phase 3: Bewertungsverfahren Akkreditierungsvorschlag
Nach dem Besuch bereitet die AAQ auf Basis der Selbstbeurteilung und des Gutachterberichtes einen Akkreditierungsantrag vor. Die SUPSI kann eine Stellungnahme abgeben, bevor der endgültige Antrag an den Schweizerischen Akkreditierungsrat übergeben wird.

Phase 4: Entscheid des Schweizerischen Akkreditierungsrates
In der vierten Phase fällt der Akkreditierungsrat seinen Entscheid, basierend auf dem Antrag, der Selbstbeurteilung, dem Gutachterbericht und der Stellungnahme der Hochschule.
Die Akkreditierung kann ohne Auflagen oder mit Auflagen ausgesprochen oder ganz abgelehnt werden.

Phase 5: Veröffentlichung der Akkreditierung
Das Verfahren endet, indem die SUPSI über den Entscheid informiert und eine Liste der akkreditierten Hochschulen publiziert wird.