16.05.2023

CAS Compliance and Corporate Governance im Schweizer Beraterregister anerkannt

Das CAS Compliance and Corporate Governance wurde offiziell in das Schweizer Beraterregister eingetragen. Damit können Kundenberater im Finanzbereich das CAS als Nachweis für ihre Fachkenntnisse einreichen.

Um in das Schweizer Beraterregister der BX Swiss AG eingetragen werden zu können, müssen Kundenberaterinnen und -berater im Finanzdienstleistungssektor den Nachweis erbringen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse gemäss Art. 6 des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) verfügen. Mit der Vorschrift nach genanntem Artikel wird sichergestellt, dass die notwendigen qualitativen Anforderungen genügen. Kumulativ werden hinreichende Kenntnisse über die Verhaltensregeln nach Art. 7–20 FIDLEG und Fachwissen über die jeweils ausgeübte Finanzmarkttätigkeit gefordert.

Mit der Anerkennung des CAS Compliance and Corporate Governance als Nachweis für die Kenntnisse der Verhaltensregeln nach dem FIDLEG sowie für das nötige Fachwissen genügt das CAS diesen qualitativen Anforderungen. Dr. Jasmina Smokvina, Studiengangsleiterin MAS Business Law sowie Fachbereichsleiterin Business Law an der FFHS sagt dazu: «Dank diesem Qualitätssiegel profitieren Studierende des entsprechenden CAS an der FFHS nicht nur von einer umfassenden und fundierten Weiterbildung in Compliance und Corporate Governance, sondern können das CAS auch als Nachweis für die genannten Fachkenntnisse einreichen.»