Silvia Canale 12.12.2023

Moderne Arbeitsmodelle brauchen moderne Vorsorgelösungen

Die Arbeitswelt ist im Wandel und flexible Arbeitsmodelle wie Teilzeit- und Portfolioarbeit gewinnen an Bedeutung. Doch wie wirkt sich dieser Trend auf die berufliche Vorsorge aus? Für KMU ergeben sich daraus wichtige Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf die Vorsorgelösung ihrer Mitarbeitenden.

In den letzten Jahren hat sich die Arbeitswelt signifikant verändert. Immer mehr Menschen wählen flexible Arbeitsmodelle wie Teilzeit- oder Portfolioarbeit. Diese Modelle bieten zahlreiche Vorteile, darunter eine verbesserte Work-Life-Balance und die Chance, mehrere Tätigkeiten parallel auszuüben. Für KMU kann dies eine Möglichkeit darstellen, qualifizierte Arbeitskräfte zu akquirieren und langfristig zu binden, vor allem in Zeiten, in denen Fachkräfte rar sind.

Besonders in der Schweiz erfreut sich die Teilzeitarbeit grosser Beliebtheit: 39 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten mit einem reduzierten Pensum. Damit liegt die Schweiz in Europa an zweiter Stelle, lediglich übertroffen von den Niederlanden mit 51 Prozent (Quelle: Bundesamt für Statistik, 2022).

Von 100 Prozent auf Teilzeit

Allerdings sollten sich Teilzeitkräfte der potenziellen Lücken in ihrer beruflichen Vorsorge bewusst sein. Das aktuelle Vorsorgesystem der Schweiz stammt aus einer Zeit, in welcher die Vollzeitarbeit bei einem Arbeitgeber als Norm galt. Niedrigere Arbeitspensen werden zu wenig berücksichtigt und ebenso wenig kumulativ betrachtet. Entscheidend ist der Jahreslohn bei jedem einzelnen Arbeitgeber. Derzeit liegt der Mindestjahreslohn, die Eintrittsschwelle ins BVG, bei 22'050 Franken (Stand 2023). Dies kann insbesondere für Mitarbeitende in Teilzeit oder für Portfolio-Worker relevant sein, da ihre Einkünfte oft unter dieser festgelegten Schwelle liegen. Trotz der Attraktivität von Teilzeitund Portfolioarbeit gibt es also auch empfindliche Nachteile, insbesondere im Bereich der beruflichen Vorsorge.

Die Herausforderungen

Überschreitet der Jahreslohn einer angestellten Person die Eintrittsschwelle, muss sie im BVG versichert werden. Für Personen, die bei mehreren Arbeitgebern Teilzeit arbeiten und deren kumuliertes Einkommen über 22'050 Franken (Stand 2023) liegt, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Koordinationsabzug. Dieser wird vom Bruttoeinkommen abgezogen, um den versicherten Lohn zu bestimmen. Der aktuelle Koordinationsabzug liegt bei 25'725 Franken (Stand 2023) und dient dazu, den versicherten Jahreslohn zwischen AHV und Pensionskasse zu koordinieren, um so sicherzustellen, dass Lohnanteile nicht doppelt versichert werden.

Für Teilzeitbeschäftigte kann dies jedoch bedeuten, dass ein verhältnismässig geringer Teil ihres Einkommens versichert wird, da der Koordinationsabzug für ein Vollzeitpensum ausgelegt ist und nicht an die Teilzeitpensen angepasst wird. Bei Portfolio-Workern wird der Abzug nicht wie angedacht einmalig angewendet, sondern pro Arbeitsstelle und Einkommen in Abzug gebracht, was Deckungslücken und finanzielle Nachteile zur Folge hat. Oder Portfolio-Worker stehen vor der Herausforderung, trotz mehrerer Einkommensquellen nicht direkt dem BVG-Obligatorium zu unterliegen.

Wenn bei keinem der Arbeitgeber ein Jahreseinkommen von 22'050 Franken (Stand 2023) erreicht wird, besteht für die Arbeitgeber keine Pflicht zur Anbindung an eine Pensionskasse, obwohl das kumulierte Einkommen aus allen Tätigkeiten die Eintrittsschwelle meist übersteigt.

Sowohl bei Teilzeitbeschäftigten als auch bei Portfolio-Workern wird dadurch letztlich keine Koordination erreicht, sondern es entstehen einschneidende Deckungslücken.

Arbeitnehmer gefordert

In den genannten Fällen – voller Koordinationsabzug bei Teilzeitlöhnen, Mehrfachanwendung des Koordinationsabzugs, Erreichen der Eintrittsschwelle bei kumulierten Einkommen – liegt es in der Verantwortung der Arbeitnehmenden, selbst Lösungen zu finden.

Eine Möglichkeit bietet die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Da viele Pensionskassen in ihren Reglementen die Aufnahme von Portfolioarbeitnehmenden ausschliessen, greift hier der Gesetzgeber ein und ermöglicht den Anschluss an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Diese bundesbeauftragte Vorsorgeeinrichtung nimmt alle anschlusswilligen Arbeitnehmenden auf, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Gesamteinkommen von mehr als 22'050 Franken pro Jahr erreichen.

Wichtig zu betonen ist: Arbeitnehmende, die sich freiwillig im BVG versichern lassen möchten, müssen nicht allein für die Pensionskassenbeiträge aufkommen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, sich mindestens zur Hälfte an den Beiträgen zu beteiligen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über seine freiwillige BVG-Anmeldung informiert.

Darüber hinaus gewinnt die 3. Säule, die private Vorsorge, zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglicht es Arbeitnehmenden, unabhängig von Beschäftigungsgrad und -form, individuell für das Alter vorzusorgen. Mit flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten und steuerlichen Vorteilen stellt sie eine attraktive Ergänzung zur beruflichen Vorsorge dar.

Laut einer Studie von Credit Suisse zahlen jedoch nur rund 60 Prozent der Arbeitnehmenden in die Säule 3a ein. Dabei leistet nur ein Drittel den vollen Beitrag. Besonders für Teilzeitkräfte ist es essenziell, in die 3. Säule einzuzahlen, um Vorsorgelü- cken im Alter zu schliessen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Neben dem traditionellen Banksparen gibt es auch innovative Anlagemöglichkeiten, wie beispielsweise Anlagen in Wertschriftenfonds.

BVG-Lösungen unterstützen

Die Vorsorgethematik ist in aller Munde; aktuelle Mitarbeitende und auch Stellensuchende sind sich dieser Thematik zunehmend bewusst. In den bestehenden Vorsorgelösungen aktueller Arbeitgeber ist für viele Arbeitnehmende der Handlungsspielraum typischerweise klein, umso mehr lohnt sich für diese Personen ein kritischer Blick in das Pensionskassenreglement potenzieller Arbeitgeber. Die gewählte Vorsorgelösung bietet sodann für viele KMU auch eine Möglichkeit, die Attraktivität als Arbeitgeber unter Beweis zu stellen.

Bei der Wahl der Vorsorgelösung haben Arbeitgeber die Möglichkeit, auf die Ausgestaltung der Vorsorgereglemente zu achten. So können attraktivere Bedingungen für Teilzeit- und Portfolio-Worker geschaffen werden. Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug können reduziert oder dem Pensum der beschäftigten Personen angepasst werden. Weiter ist gerade für Portfolio-Worker die Möglichkeit, mehrere Arbeitspensen bei einer Vorsorgeeinrichtung zu versichern, ein sehr grosser Vorteil. Sehen die Pensionskassen diese Möglichkeit in ihrem Reglement vor, ist es möglich, dass die Pensionskasse eines Arbeitgebers zur BVG-Stelle wird.

Alle weiteren Arbeitgeber leisten dann ihre Beiträge an diese Pensionskasse. Für die Arbeitnehmenden kann das im Gegensatz zur oben beschriebenen Lösung bei der Auffangeinrichtung die Vorteile von besseren Leistungen im Vergleich zum gesetzlichen Minimum bieten.

KMU haben weitere Möglichkeiten, flexible Vorsorgemodelle zu entwickeln, die es auch Teilzeitmitarbeitenden ermöglichen, ausreichend für das Alter vorzusorgen. Dies kann beispielsweise die Option beinhalten, dass Mitarbeitende freiwillig zusätzliche Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Diese Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden und bieten eine aktive Möglichkeit, die Rentensituation zu verbessern.

Und auch wenn solche Anpassungen heute zu höheren Pensionskassenbeiträgen für beide Seiten führen können, nutzen bereits viele Unternehmen solche Spielräume, um ihren Mitarbeitenden eine bessere Absicherung fürs Alter zu bieten.

Gezielte Beratung

Es ist von entscheidender Bedeutung, das Bewusstsein für eine umfassende Altersvorsorge zu stärken. KMU können hier durch Schulungen und Informationsveranstaltungen einen wertvollen Beitrag leisten. Gut informierte Mitarbeitende können ihre individuelle Vorsorgesituation besser einschätzen und entsprechend handeln. Davon profitieren auch die KMU selbst, indem sie sich aufrichtig als attraktive und moderne Arbeitgeber positionieren.

Gezielte Beratung durch unabhängige Vorsorgespezialisten kann darüber hinaus sowohl für das KMU selbst als auch für die Mitarbeitenden von grossem Wert sein. Diese Experten können detaillierte Erklärungen zu Vorsorgeausweisen geben und aufzeigen, welche Leistungen im Alter oder bei Invalidität zu erwarten sind. Bei festgestellten Vorsorgelücken können sie Empfehlungen aussprechen, wie diese geschlossen werden können, sei es durch Anpassungen in der zweiten oder dritten Säule. Zudem können sie KMU bei der Wahl der richtigen Vorsorgelösung passgenau begleiten und beraten.

Fazit

Für KMU bietet sich mit gezielten Vorsorgelösungen für Teilzeitangestellte und Portfolio-Worker eine grosse Chance: Durch die Sensibilisierung und Unterstützung ihrer Mitarbeitenden in Bezug auf die Altersvorsorge können sie nicht nur zur Sicherung der Altersvorsorge auch in modernen Arbeitsmodellen beitragen, sondern ebenso die Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit steigern.

(Erstpublikation: KMU-Magazin Nr. 10, Oktober 2023)