Antrag für die Vermittlungsperson

Weiterempfehlen lohnt sich!

Wer könnte besser Auskunft zum Fernstudium geben als jemand, der es aus eigener Erfahrung kennt? Erzählen Sie Ihren Freunden, Bekannten sowie Studieninteressierten von der FFHS und gewinnen Sie diese als neue Studierende. Weiterempfehlen lohnt sich - bei erfolgreicher Vermittlung erhalten Sie folgende Prämie:

  • CHF 500.- für Studierende in den Ausbildungsstudiengängen
  • CHF 100.- für Studierende in den Weiterbildungsstudiengängen

Voraussetzungen & Bedingungen

Voraussetzungen:
Dozierende:

Sie haben einen aktuellen Dozierendenvertrag an der FFHS.

Aktive und ehemalige Studierende:
Sie sind oder waren selber mindestens ein Semester an der FFHS immatrikuliert.

Mitarbeitende der FFHS:
Mitarbeitende der FFHS (Voll- und Teilzeit) können von der Vermittlung nicht profitieren.

Bedingungen:
Die von Ihnen vermittelte Person schreibt sich erstmalig für einen Studiengang an der FFHS ein. Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen:

  • Sie können mehrere Personen weiterempfehlen.
  • Pro vermittelte Person wird nur einmal eine Prämie ausgestellt.
  • Ein gegenseitiges Werben (A wirbt B und B wirbt A) wird nicht anerkannt.
  • Änderung der Prämien und Bedingungen vorbehalten.

Ablauf & erforderliche Schritte

  1. Empfehlen Sie die FFHS in Ihrem Bekanntenkreis weiter.
  2. Entscheidet sich eine Person für ein Studium (Bachelor, Master oder Weiterbildungsmaster sowie DAS und CAS), muss diese Person Sie als Vermittlungsperson auf der Online-Anmeldung vermerken (unter dem Punkt „Studium empfohlen von (Name, Vorname)"). Bitte beachten Sie, dass nach dem Absenden der Online-Anmeldung keine Vermittlungsperson mehr vermerkt werden kann und in diesem Fall keine Vermittlungsprämie ausgezahlt wird.
  3. Sie als Vermittlungsperson senden uns das vorliegende unterschriebene Formular innerhalb folgender Fristen zu: Anmeldung zum Herbstsemester bis spätestens Ende September, Anmeldung zum Frühlingssemester bis spätestens Ende März.
  4. Sofern der/die neu eingeschriebene Studierende am 15.10. (Anmeldung zum Herbstsemester) bzw. 15.4. (Anmeldung zum Frühlingssemester) des jeweiligen Studienjahres noch immatrikuliert ist, werden wir Ihnen die Prämie im darauf folgenden November bzw. Mai überweisen.