Mobilität – Studieren im Ausland

Die FFHS fördert den Austausch im Studium und die Mobilität über die regionalen Grenzen hinaus. Die Studierenden haben die Möglichkeit sowohl im europäischen als auch im internationalen Ausland ihre Studien weiterzuführen und Erfahrungen zu sammeln.

Die Möglichkeiten sind vielfältig: Erfahrungen ausserhalb der eigenen Hochschule zu sammeln, sei es für Studium, Praxis oder ein Nachdiplompraktikum, ist eine bereichernde Chance, die man nicht verpassen sollte.

Mobilität- Studieren im Ausland

Nach der Aussetzung der Verhandlungen mit der EU über die Aufnahme in das Programm Erasmus+ verabschiedete der Bundesrat eine Übergangslösung, die es Studierenden, Lehrenden und Verwaltungsmitarbeitenden der Institutionen weiterhin ermöglicht, einen Austausch in Europa oder in aussereuropäischen Ländern durchzuführen.

Dank dem «Swiss-European Mobility Programme» (SEMP) ist es daher den Studierenden der FFHS möglich, mit den Partnerhochschulen der SUPSI den Austausch und die Mobilität aus der und in die Schweiz zu realisieren.

Studium

Das SEMP-Programm ermöglicht es Studierenden, minimal 3 Monate bis maximal 12 Monate Mobilität pro Studium durchzuführen, einschliesslich Postgraduiertenpraktika bis zu einem Jahr direkt nach dem Abschluss. Die Mobilität wird mit folgenden Flatrate/Aufenthaltsdauer gefördert:

  • Mini-Flatrate für 2-3 Monate Aufenthalt: CHF 1’330.-
  • Flatrate für einen 6-monatigen Aufenthalt: CHF 1’900.-
  • Flatrate für ein gesamtes Jahr: CHF 3’800.-


Dabei können Aufenthalte nur bei europäischen Hochschulen realisiert werden, mit welchen ein Kooperationsvertrag abgeschlossen wird. Die FFHS arbeitet dabei eng mit der SUPSI zusammen und bietet das dafür bestehende Hochschulnetzwerk zur Studierendenmobilität an.

Praktika/Traineeship

Im Rahmen von SEMP werden auch Praktika im europäischen Ausland gefördert. Die Realisierung eines solchen geförderten Aufenthalts entspricht der unten beschriebenen Vorgehensweise.

Zu beachten ist, dass ein Mindestaufenthalt von 2 Monaten erforderlich ist. Die Mobilität wird mit CHF 440.-  pro Monat gefördert. Für curriculare Praktika (s. BSc Ernährung und Diätetik) sind die Studierenden für die Suche nach einem Praxispartner im europäischen Ausland verantwortlich. Diese muss aber in enger Zusammenarbeit mit der Studiengangsleitung erfolgen, um sicherzustellen, dass die praktische Tätigkeit den für den Studiengang erforderlichen Kriterien entspricht. Für non-curriculare Praktika können keine ECTS angerechnet werden.

Eine praktikumsorientierte Mobilität kann auch nach dem Studienabschluss erfolgen insofern der Praktikumsplatz noch vor der Verteidigung der Thesis gefunden wurde.

IAESTE Praktika

Studierenden technischer Fachrichtungen haben auch die Möglichkeit über das IAESTE Programm praktische Erfahrungen zu sammeln. Allerdings ist die Teilnahme begrenzt auf Studierende unter 30 Jahren. Für mehr Informationen über das Programm und mögliche Praktikumsstellen wenden Sie sich an IAESTE oder die Verantwortliche für Mobilität an der FFHS.

 

Die FFHS begrüsst Studierende aus den anderssprachigen Regionen der Schweiz und dem Ausland. Darüber hinaus bieten einige Institute der FFHS die Möglichkeit an, ein Praktikum zu absolvieren. Da unser Studium im Blended Learning Format erfolgt ist eine vorhergehende Beratung notwendig. Bitte wenden Sie sich dafür an die Verantwortliche für Mobilität (s.u.).

Jede Mobilität muss von der Herkunftsuniversität vereinbart und gebilligt werden und jede Mobilität bedarf einer Vereinbarung zwischen den beiden Institutionen.

Als Teilschule der SUPSI wird die «incoming mobility» für Studierende über die Mutterschule organisiert. Wie dabei formal vorzugehen ist, welche Dokumente benötigt werden und welche Deadlines gelten werden auf der Website der SUPSI beschrieben.

Ein Studium an einer anderen Universität in einem anderen Land ist ein Projekt, für welches der/die Studierende die Verantwortung trägt und das sorgfältig geplant werden sollte.

1. Erstellung des Dossiers

Da der SUPSI und damit der FFHS nur ein begrenzter Fond zur Verfügung steht, erfordert die Teilnahme an einer Mobilität eine Kandidatur.

Die interessierten Studierenden sind in erster Linie für die Planung und Organisation ihres Mobility-Projekts verantwortlich. Dazu gehören auch die Informationsbeschaffung über die möglichen Partnerhochschulen und die angebotenen Module, Kurse und Möglichkeiten.

Zu den ersten Schritten gehört sicherlich, sich über die Partnerhochschulen der SUPSI zu informieren. Ein Gespräch mit der Verantwortlichen für Mobility an der FFHS schafft Klarheit über die Möglichkeiten, Finanzierung, Bedingungen und Zeitpläne.

Für die Kandidatur muss folgendes online Formular ausgefüllt werden. In der Folge wird Ihre Bewerbung evaluiert und ein Gespräch mit Ihnen vereinbart, um die Auswahl zu besprechen.

Die Bewerbungsphase für einen Aufenthalt während dem akademischen Jahr 2024-25 (HS24 und FS 25) endet am 15. November 2024.

2. Evaluation des Dossiers und Bewerbung an Partnerhochschule

Jedes Dossier für einen Mobilitätsaufenthalt wird mit der jeweiligen Studiengangleitung evaluiert. Bei Akzeptanz werden die ausgewählten Partnerhochschulen kontaktiert (Nomination). Erfolgt auch hier eine provisorische Zusage, erhält der/die Studierende die Aufforderung und die Detailinformationen, um dort das Bewerbungsdossier zu platzieren, das mindestens CV, Motivationsschreiben und Notenspiegel umfasst.

Circa 4 Wochen später erfährt der/die Studierende definitiv, ob die Mobilität wie gewünscht durchgeführt werden kann.

3. Vorbereitungen

Mit der Zusage von der Partnerhochschule kann der/die Studierende mit der praktischen Organisation des Auslandsaufenthaltes beginnen (Wohnung, Visa, Versicherung etc.). Ein besonderes Augenmerk muss auf das sog. Learning Agreement gelegt werden, das zwischen FFHS/SUPSI, Partnerhochschule und Studierende abgeschlossen und in welchem definiert wird, welche Module belegt und Prüfungen abgeschlossen werden müssen.

4. Vor der Abreise

Ungefähr einen Monat vor der Abreise unterzeichnen das International Office und der/die Studierende die Fördervereinbarung, die die finanzielle Unterstützung der/des Studierenden während der Mobility zusichert. Dabei werden 90% des Betrags zu Beginn des Aufenthalts ausbezahlt und die verbleibenden 10% am Ende. Informationen zu den Fördermöglichkeiten für aussereuropäische Mobilitäten erteilt die Verantwortliche für Mobilität an der FFHS.

5. Während dem Auslandsaufenthalt

Bei Ankunft in der Destination und Partnerhochschule erhält der/die Studierende ein Certification of Arrival, das an den Mobility Kontakt der FFHS per Scan übermittelt werden muss. Jede Anpassung am Learning Agreement muss ebenfalls dem Mobility Kontakt der FFHS gesendet werden.

Am Ende des Aufenthalts ist der/die Studierende aufgefordert das Certificate of Attendance von der Partnerhochschule unterzeichnen zu lassen und das Original der FFHS zusammen mit einem Final Report zu geben.

6. Rückkehr

Nach Abschluss der Prüfungen stellt die Partnerhochschule ein Transcript of Records aus, das die erreichten Noten aufzeigt und wichtig ist für die Anerkennung der im Ausland geleisteten ECTS. Bei Rückkehr wird ein Gespräch zwischen Studierende und Mobility Kontakt durchgeführt.

Kann nebenbei gearbeitet werden?

Insofern die Arbeitserlaubnis in den entsprechenden Ländern berücksichtigt wird, die Versicherung dafür gewährleistet ist und das Studium nicht beeinträchtig ist, kann ein Nebenjob verfolgt werden.

Was wird wie finanziert?

Auslandsemester/Studium: Die Mobilität wird mit folgenden Flatrate/Aufenthaltsdauer gefördert:

  • Mini-Flatrate für 2-3 Monate Aufenthalt: CHF 1’330.-
  • Flatrate für einen 6-monatigen Aufenthalt: CHF 1’900.-
  • Flatrate für ein gesamtes Jahr: CHF 3’800.-
  • Auslandpraktika: 440.- CHF/Monat; maximal 12 Monate in der Studienlaufbahn eines Studierenden

Was passiert mit meinem Studienplatz an der FFHS während meines Auslandsaufenthaltes?

Der/die Studierende muss während seines Auslandsaufenthaltes die Studiengebühren an der FFHS weiter bezahlen und bleibt somit immatrikuliert. Dafür werden ihm/ihr die Studiengebühren an der Partnerhochschule erlassen.